Grundsätzlich unterscheiden wir zwei Arten von Dimmverfahren. Für die beiden Dimmverfahren sind jeweils unterschiedliche Lasten zugelassen. Bitte trotzdem eventl. Herstellerangaben beachten.
Phasenabschnitt - der hintere Teil jeder Sinus-Halbwelle wird abgeschnitten
Zulässig sind:
- Alle Lasten, mit Ausnahme von Induktivitäten. Diese führen an einem Phasenabschnittdimmer meist zur sofortigen Zerstörung.
Die ohmsche Last ist also für beide Dimmverfahren zulässig. Allerdings bietet der Phasenabschnittdimmer eine für das Leuchtmittel schonendere Betriebsart und damit eine längere Leuchtmittellebensdauer.
Phasenanschnitt - der vordere Teil jeder Sinus-Halbwelle wird abgeschnitten
Zulässig sind:
- Alle ohmschen Lasten, gekennzeichnet mit „R“, also AGL, Hochvolthalogen etc.
- Alle induktiven Lasten (Spulen), gekennzeichnet mit „L“, also NV-Halogen mit konventionellen Trafos.
Achtung! In Ausnahmefällen gibt es Phasenabschnittdimmer (Spardimmer), die durch Ihre Auslegung nur für ohmsche Lasten ausgelegt sind. Eine Kennzeichnung RL gibt also den Betrieb von ohmschen und induktiven Lasten frei.
Verboten sind in der Regel kapazitive Lasten, wie sie von elektronischen NV-Trafos und primär dimmbaren EVG’s gebildet werden. Diese Lasten werden durch ein „C“ gekennzeichnet.